Donnerstag, 7. Juli 2011

Wohnrechtsschutz

Wer braucht eine Wohnrechtschutzversicherung? Jeder der....

  • selbst in Miete wohnt
  • ein Eigenheim besitzt
  • selbst vermietet oder verpachtet 

Die Wohnrechtsschutzversicherung übernimmt die Kostendeckung von Rechtsstreitigkeiten, die für den Mieter bzw. Vermieter anfallen. Das können Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer angemieteten Wohnung, sonstigen Immobilien oder Gewerbe- oder Lagerflächen sein.

Sie umfasst z.B.
  • Unstimmigkeiten bei unkorrekten Nebenkostenabrechnungen
  • Unstimmigkeiten mit dem Vermieter
  • Mieterhöhungen oder sonstiger Mietstreitigkeiten
Die Kosten bei einem solchen Rechtsstreit steigen sehr schnell in die Höhe, da als Streitwert immer die Jahresmiete angenommen wird.
Allein die Kosten der Anwälte steigen ständig, aber Sie sind heut zu Tage automatisch gezwungen einen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, da die deutsche Rechtssprechung sich stetig ändert und es hier schwer fällt immer auf dem neusten Stand zu bleiben und sich in dem Paragraphendschungel zurecht zu finden.

Die Wohnrechtsschutzversicherung übernimmt, die.....
  • Kosten des Anwalts
  • anfallenden Gerichtskosten
  • zu zahlenden Zeugengelder
  • sowie bei Nichtgewinnung des Prozesses die Kosten der gegnerischen Partei oder die Kosten für Gutachter und Sachverständige

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