Private Pflegezusatzversicherung

Ein Pflegeplatz für eine vollstationäre Betreuung in Stufe III kann monatlich 3.000 Euro und mehr kosten. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Grundabsicherung. Oft reichen Rente und Vermögen zusammen mit diesen Leistungen nicht aus, um Pflegekosten zu tragen. Um diese Lücke zu schließen, sollten Sie, sobald es Ihnen möglich ist, eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Sie kann eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden. So verhindern Sie, dass Ihre Angehörigen zu Zahlungen verpflichtet werden oder Sie auf Zuschüsse des Sozialamtes angewiesen sind.
  
am Beispiel einer 25 jährigen Frau, wird durchschnittlich 93 Jahre alt und muss davon durchschnittlich 17 Jahre gepflegt werden
dabei entsteht monatlich eine Pflegelücke zw. € 1151,- und 1515,- welche aus eigener Tasche bezahlt werden muss


Was Ihren Beitrag beeinflusst

Neben dem Versicherungsumfang beeinflussen drei wesentliche Punkte die Höhe des Beitrages. Alle drei bringen Sie persönlich mit: Alter, Gesundheitszustand und die Geschlechtszugehörigkeit. Frauen zahlen wegen ihrer höheren Lebenserwartung mehr. Und bei vorhandener Erkrankung werden Risikozuschläge fällig.

Tipp: Je jünger und gesünder Sie beim Einstieg sind, desto günstiger ist für Sie der Beitrag.


am Beispiel Mann, 25 Jahre, erwartetes Durchschnittsalter 88 Jahre, davon 13 Jahre Pflegerisiko
  

Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen

Prüfen Sie bei der Pflegezusatzversicherung, ob diese Leistungskriterien erfüllt werden:

  • Der Versicherer sollte in allen drei Pflegestufen, also auch in der ersten und zweiten zahlen. 

  •  Finanziert werden sollte sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege. 

  • Wenn Angehörige oder Freunde pflegen, sollten die Leistungen dafür nicht niedriger sein als bei einer professionellen Pflege. 

  • Bei Pflegekostensteigerung sollten die Leistungen ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge nachträglich zu erhöhen sein. 

  • Die Zahlungen sollten einsetzen, wenn die Pflegepflichtversicherung die Pflegebedürftigkeit anerkennt. 

  • Die private Versicherung sollte außerdem die Pflegestufe der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung übernehmen.

  • Versicherungsunternehmen sollten auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Vertragsjahre verzichten, damit Sie den Versicherungsschutz nicht verlieren. 

  • Der Versicherer sollte nicht auf eine Karenzzeit und/oder dreijährige Wartezeit bestehen. Beides wäre ungünstig, weil Sie im Pflegefall erst nach diesen Fristen Leistungen erhielten. 

  • Von Vorteil wäre, wenn Sie ab Eintritt des Pflegefalls keinen Beitrag mehr bezahlen müssen. 

  • Positiv wäre, wenn der Versicherer bei stationärer Pflege in allen Pflegestufen 100 Prozent des vereinbarten Tagegeldes zahlte. 




  • Lassen Sie uns gleich auch Sie absichern, wir werden heute durchschnittlich

    schon 86-91 Jahre alt, davon benötigen wir durchschnittlich 10-14


    Jahre Hilfe bei der Pflege....




    Informieren Sie sich über Ihre private Absicherung im Bereich Pflege: